ken. Alle französischen Versionen stammen aus der Reichsstadt Metz. Sie sind erst seit dem Ausgang des 15. Jahrhunderts nachweisbar. Wesentlich jünger ist die einzige spanische Übersetzung, welche ins 18. Jahrhundert gehört. Aus dem Druckzeitalter stammen Übertragungen ins Niederländische und Italienische. Eine tschechische Übersetzung existiert wohl deshalb nicht, weil es schon im 15. Jahrhundert in Böhmen keinen Bedarf mehr gab.
Rezeption[Bearbeiten]
Es lassen sich insgesamt fünf Phasen der Rezeption unterscheiden. In der Regierungszeit Karls IV. standen Reich und Territorien im Vordergrund der Deutung. Die Goldene Bulle wurde vornehmlich als Privilegiensammlung oder auch als Gesamtprivileg aufgefasst. Bestimmungen zur Fehde und zur Immunität der Kurlande gerieten dabei in das Kreuzfeuer der Kritik. Während des Großen Abendländischen Schismas wurde die Goldene Bulle meistens als Kaisererlass gedeutet. Man legte den Text nun in Hinblick auf die Königswahl in Frankfurt aus, welche wie eine Kaisererhebung ohne Berücksichtigung der päpstlichen Approbationsansprüche verstanden wurde. Die konkurrierenden Herrschaftsansprüche der Könige Wenzel und Ruprecht stellten hierfür den aktuellen politischen Hintergrund dar. Unter Ruprecht wurden neben dem Kaiser auch die Kurfürsten in den Blick genommen, fasste man doch die Goldene Bulle wie ein Weistum der Kurfürsten auf. Dieses entsprach deren gestiegenem Anteil am Reichsgeschehen. In der Regierungszeit Sigismunds rückte die Goldene Bulle als Reichsgesetz in das Zentrum des Interesses. Die Quaternionen stellten spätestens seit dem Konzil von Konstanz alle Stände als vollwertige Glieder des Reiches dar und modifizierten damit den Dualismus von Kaiser und Kurfürsten. Man verstand den Kaiser in dieser Phase vornehmlich als höchsten Richter, Friedensstifter, Vogt der Kirche und Schützer des Rechts. Zeithistorischer Hintergrund hierfür war die Kirchen- und Reichsreform. Nach der Wahl Friedrichs III. wurde die Goldene Bulle immer mehr zum Synonym für das kaiserliche Recht, doch gewann auch die Kaiserkrönung für die Habsburger wieder an Stellenwert. Die Kur in Frankfurt, welche die neuzeitliche Betrachtung der Goldenen Bulle maßgeblich prägen sollte, und das gegenseitige Verhältnis der beiden Universalgewalten, an dem sich vor allem die protestantische Debatte über die Goldene Bulle entzündete, wurden erstmals sogar zum Gegenstand der universitären Lehre. Das Kanonische Recht und das Römische Recht gi
Sunday, April 13, 2014
Subscribe to:
Post Comments (Atom)
0 comments:
Post a Comment